Die Brennnessel-Jauche wird von vielen Gärtnern angesetzt, zur Schädlingsbekämpfung und als Dünger bewährt sich das Pflanzenextrakt seit vielen Generationen so auch in Frankreich. Den vergorenen Extrakt stellten viele Gärtner selber her, manche handelten auch damit. Ein Streit um die Brennnessel-Jauche entbrannte, der 2002 in einem Verbot mündete.
Demnach durfte Jauche weder verkauft, noch das Wissen um deren Herstellung weitergegeben werden. Die Begründung des Gesetzgebers: fehlende wissenschaftliche Beweise für die Unbedenklichkeit der Jauche. Das französische Landwirtschaftsministerium wertete die Brennnesseljauche als "nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel". 2006 wurden in Frankreich nicht genehmigte Pflanzenextrakte verboten zu denen neben vielen anderen Wildkräutern auch die Brennnessel zählte. Wer dagegen verstieß, musste mit hohen Strafen rechnen: 75.000 Euro oder zwei Jahren Haft.
Die Brennnessel wurde so zu einem Symbol für den Kampf um die Bewahrung traditionellen landwirtschaftlichen Wissens gegen die Lobby der Industrie, deren Pestizide zugelassen wurden. Verboten oder nicht die Gärtner in Frankreich rührten die Jauche nun heimlich an, nach jahrelangem Tauziehen, öffentlichem und medialem Druck zog der Staat das Verbot wieder zurück. 2011 wurde die "Verordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von hausgemachter Brennnessel-Jauche zur Verwendung im Pflanzenschutz" erlassen. Brennnesseln sind widerstandsfähig.
Urtica dioica, die Brennnessel. Illustration: Dr. Otto Wilhelm Thomé, Flora von Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Comentarios